Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kommen sowohl der Fußball-Regionalverband Südwest, der Fußballverband Rheinland als auch der Südwestdeutsche Fußballverband zu der Einschätzung, dass ab Samstag, 04. Dezember, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen, also geimpft oder genesen sind. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein zu führen.

Die Präsidien des Regionalverbandes Südwest, des Fußballverbandes Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes haben Folgendes für alle ihre Spielklassen beschlossen:
1. Der Spielbetrieb wird auch nach Einführung der sogenannten 2G-Regel fortgesetzt. Da eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen vorerst nicht zu erwarten ist, wäre eine kurzfristige Einstellung des Spielbetriebs wegen der Einführung der 2G-Regelung daher das Gleich wie eine langfristige Spieleinstellung.
2. Auf Grund der zu erwartenden kurzfristigen Bekanntgabe der Verordnung können erhebliche Probleme bei der organisatorischen Umsetzung bei den überwiegend ehrenamtlich strukturierten Amateurvereinen auftreten. Daher können die Vereine für alle im Dezember 2021 angesetzten Spiele eine Verlegung per E-Postfach bzw. Verlegungsantrag im DFBnet bei dem jeweils zuständigen Staffelleiter beantragen. Das Einverständnis des jeweiligen Gegners ist in diesem besonderen Fall für eine Verlegung nicht notwendig. Das Spiel wird mit einem Termin im neuen Jahr durch den Staffelleiter angesetzt. Somit wird allen Fußballern, die zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, die Gelegenheit gegeben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen.