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Bald nur noch 2G+?đŸ˜± Corona-Hammer im Amateurfußball bahnt sich an😳

Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kommen sowohl der Fußball-Regionalverband SĂŒdwest, der Fußballverband Rheinland als auch der SĂŒdwestdeutsche Fußballverband zu der EinschĂ€tzung, dass ab Samstag, 04. Dezember, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen, also geimpft oder genesen sind. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein zu fĂŒhren.



Die PrĂ€sidien des Regionalverbandes SĂŒdwest, des Fußballverbandes Rheinland und des SĂŒdwestdeutschen Fußballverbandes haben Folgendes fĂŒr alle ihre Spielklassen beschlossen:


1. Der Spielbetrieb wird auch nach EinfĂŒhrung der sogenannten 2G-Regel fortgesetzt. Da eine grundlegende VerĂ€nderung der Rahmenbedingungen vorerst nicht zu erwarten ist, wĂ€re eine kurzfristige Einstellung des Spielbetriebs wegen der EinfĂŒhrung der 2G-Regelung daher das Gleich wie eine langfristige Spieleinstellung.


2. Auf Grund der zu erwartenden kurzfristigen Bekanntgabe der Verordnung können erhebliche Probleme bei der organisatorischen Umsetzung bei den ĂŒberwiegend ehrenamtlich strukturierten Amateurvereinen auftreten. Daher können die Vereine fĂŒr alle im Dezember 2021 angesetzten Spiele eine Verlegung per E-Postfach bzw. Verlegungsantrag im DFBnet bei dem jeweils zustĂ€ndigen Staffelleiter beantragen. Das EinverstĂ€ndnis des jeweiligen Gegners ist in diesem besonderen Fall fĂŒr eine Verlegung nicht notwendig. Das Spiel wird mit einem Termin im neuen Jahr durch den Staffelleiter angesetzt. Somit wird allen Fußballern, die zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollstĂ€ndigen Impfschutz vorweisen können, die Gelegenheit gegeben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen.

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